Hinweisgeber:innensystem der FH Vorarlberg
WAS
Auf Grundlage des neu erlassenen österreichischen HinweisgeberInnenschutzgesetzes wurde in der FHV ein so genanntes Hinweisgeber:innensystem („Whistleblowing-System“) eingerichtet. Das gesetzliche Ziel besteht darin, Vorkehrungen gegen allfällige Wirtschaftskriminalität zu treffen, indem die jederzeitige Möglichkeit zur Meldung von wirtschaftskriminellen Handlungen an eine objektive interne Meldestelle geschaffen wird. 

Hier können ausschließlich Missstände in folgenden Bereichen gemeldet werden: 

  • Öffentliches Auftragswesen 
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 
  • Produktsicherheit und -konformität 
  • Verkehrssicherheit 
  • Umweltschutz 
  • Strahlenschutz und nukleare Sicherheit 
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
  • öffentliche Gesundheit 
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen 

Hinweis
Bitte verwenden Sie die Hinweisgeber:innen-Plattform nicht als Feedback-Kanal oder Beschwerde-Plattform.
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften wie zB. Arbeitszeitverstöße, Diskriminierungen, sexuelle Belästigung, Mobbing etc. sind vom Hinweisgeber:innensystem nicht erfasst. Diese müssen bei den dafür zuständigen Stellen eingebracht werden.

Die Kategorie Stabsstelle Diversität und Gleichbehandlung finden Sie ebenfalls auf der Auswahlseite für Ihre Anliegen.

WER
Das HSchG schützt Personen (Hinweisgeber:innen und beispielsweise auch Personen aus deren Umkreis) die im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen österreichisches und Unionsrecht melden. Das Gesetz untersagt die zivil-, straf- oder verwaltungsrechtliche Haftung von Hinweisgebenden und verbietet arbeitsrechtliche Folgen und Repressalien wie Diskriminierung, Mobbing, Suspendierung, Versagung einer Beförderung oder Kündigung der Hinweisgeber:innen. 


ARTEN VON MELDESTELLEN
Es besteht die Möglichkeit, sowohl an eine interne – innerhalb des Unternehmens – als auch an externe Stellen zu melden.  

Vorrang Interne Meldestelle
Das Gesetz sieht vor, dass sich Hinweisgeber:innen mit ihren Informationen zuerst an die internen Stellen und erst für den Fall, dass dies erfolgslos war, an externe Stellen wenden sollen.

Externe Meldestelle
Das Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) nimmt als externe Meldestelle Hinweise entgegen. 

MELDUNGSABLAUF
  1. Es erscheint ein Informationstext zum System und zum Schutz der Identität.
  2. Dann wählen Sie die Kategorie des Hinweises aus.
  3. Auf der Meldeseite entscheiden Sie, ob Sie anonym bleiben möchten oder nicht. Anschließend soll der Vorfall geschildert werden. Zur Unterstützung kann auch eine Datei angehängt werden (achten Sie auch hier auf Ihre Anonymität!). 
  4. Ihre Ansprechpartner:innen sind hier ersichtlich.
  5. Der Hinweis kann unmittelbar oder verzögert abgeschickt werden.
  6. Nach Abgabe Ihres Hinweises werden automatisch generierte Zugangsdaten angezeigt, um auf eventuelle Rückfragen zu antworten und den Fortschritt der Bearbeitung einzusehen. Bitte bewahren Sie diese auf, um Rückfragen zu ermöglichen!

VERTRAULICHKEIT
Die Entgegennahme und Bearbeitung der eingehenden Hinweise erfolgt ausschließlich durch erfahrene, zur Verschwiegenheit verpflichtete Mitarbeitende.
  • Sie können Vorfälle mit oder ohne Angabe Ihres Namens melden. Jeder Hinweis wird absolut vertraulich behandelt.
  • Es werden keine Informationen zur Identifizierung an mögliche Ansprechpartner:innen gegeben.
  • Ihre Meldung wird stylometrisch angepasst, das bedeutet, dass redundante Satzzeichen entfernt und sämtliche Wörter kleingeschrieben werden.
  • Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.

Unabhängig davon bitten wir Sie, Ihre bei Abgabe eines Hinweises automatisch generierten Zugangsdaten aufzubewahren und das System auf mögliche Rückmeldungen zu überprüfen. Dies erleichtert die Klärung der gemeldeten Missstände – insbesondere dann, wenn den Bearbeiter:innen Ihres Hinweises etwas unklar ist oder noch Fragen offen sind.

SCHUTZ
Ein Anspruch auf Schutz besteht nur dann, wenn der:die Hinweisgeber:in zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zur Annahme hat, dass die gemeldeten Informationen über Verstöße der Wahrheit entsprechen.

ACHTUNG!
Bei bewusst unrichtigen Meldungen (insbesondere z.B. Verleumdungen) können arbeits-, straf- und zivilrechtliche Konsequenzen für Hinweisgeber:innen nicht ausgeschlossen werden.



Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt

  • Es werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ansprechpartner gegeben.
  • Ihre Meldung wird angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass wir doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben.
  • Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.

Wie Sie sich selber schützen

  • Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
  • Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
  • Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.