FH Vorarlberg
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Öffentliches Auftragswesen - Vergabe →
Gemeldet werden können Verstöße gegen die Vorschriften des Unionsrechts zur Vergabe öffentlicher Aufträge bei der Ausführung von Bauleistungen, der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen.
Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung →
Produktsicherheit und -konformität →
Mögliche unlautere oder illegale Herstellungs-, Einfuhr- oder Vertriebspraktiken im Zusammenhang mit unsicheren Produkten.
Verkehrssicherheit →
Verstöße auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit, die das Leben von Menschen gefährden können.
Umweltschutz →
Umweltschutz umfasst jegliche Umweltdelikte und Umweltschädigungen Zum Beispiel:
Illegale Abfallentsorgung
unsachgemäßer Umgang mit Schadstoffen
Gewässer-, Boden- oder Luftverunreinigung
Strahlenschutz und nukleare Sicherheit →
Verstöße gegen Vorschriften der Europäischen Atomgemeinschaft für die nukleare Sicherheit, den Strahlenschutz und die sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle.
Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz →
Öffentliche Gesundheit →
Verbraucherschutz →
Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen →
Darunter fallen insbesondere schwerwiegende Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, die das öffentliche Interesse schädigen können. Auch Verstöße gegen Vorschriften betreffend Datensicherheit, wie etwa die Beeinträchtigung der Sicherheit von IT-Systemen und -Netzen, welche die Vertraulichkeit, die Integrität und/oder die Verfügbarkeit der Informationen oder Anlagen stark gefährden, fallen unter diesen Punkt. Grundsätzlich sind für Datenschutzverstöße die unternehmensintern vorgesehenen Meldekanäle zu nutzen.
Diversität und Gleichbehandlung →
Hier können Sie anonym mit der Stabsstelle Diversität der FHV in Kontakt treten und sich zu Fragen im Kontext von Diversität und Gleichbehandlung informieren oder beraten lassen.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen auf Ihre Meldung nur dann eine Rückmeldung geben können, wenn Sie entweder Ihre Kontaktdaten im Textfeld mitsenden (nicht-anonym) oder sich über den Zugang bzgl. Ihrer Meldung erneut in das Portal einloggen und die Antwort dort abrufen (anonym).